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Bodenleger/in werden – Infos über Ausbildung und Gehalt

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Inhaltsverzeichnis

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In Deutschland gibt es rund eine Million Handwerksbetriebe. Zu den am stärksten vertretenen Handwerksbereichen zählen Elektrotechniker, Installateure und Friseure. Das Handwerk des Bodenlegers ist ein verhältnismäßig neuer Beruf, der seit dem Jahr 2002 staatlich geregelt und über eine anerkannte Ausbildung erlernbar ist.
Wer als Bodenleger in einen Betrieb arbeitet und sich auf das Verlegen von Parkett, Estrich und Trockenbau spezialisiert hat, kann bei der Industrie- und Handelskammer eine Weiterbildung zum Parkettlegemeister absolvieren und sich anschließend selbstständig machen. Auch ohne Meisterbrief ist es möglich, sich den Traum eines eigenen Handwerksbetriebs zu erfüllen, denn Bodenlegerbetriebe gehören zu den zulassungsfreien Handwerksbetrieben.
Die Gründung eines Bodenlegerbetriebs bedarf einer guten Vorbereitung. Zuerst sollte festgelegt werden, auf welche Bodenbeläge sich spezialisiert wird. Der Bodenleger kann sich auf Laminat, Parkett, Kork, Teppichboden, PVC oder Linoleum spezialisieren oder sich auf Sonderkonstruktionen, wie Sportböden oder Estrichbeschichtungen konzentrieren. Der Fachbetrieb benötigt qualifizierte Mitarbeiter, um den komplexer werdenden technischen Aufgabenstellungen gewachsen zu sein und am Markt bestehen zu können. Mit der Formalität, einen Gewerbeschein zu beantragen, ist es mit der Gründung eines Bodenlegerbetriebs nicht getan. Fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sind eine Grundvoraussetzung für die Gründer. Leitfaden für die Gründung eines Bodenlegerbetriebs Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist das Erstellen des Businessplans. Er enthält Themen, wie die Preisgestaltung, den Wettbewerb und die Finanzierung. Wichtig ist, dass dieser solide ausgearbeitet ist und stichhaltige Argumente aufweist. Denn mit dem Businessplan sollen mögliche Investoren und begleitende Banken für die Finanzierung gewonnen werden.
Anschließend gilt es zu prüfen, ob das Bauamt oder die Gewerbeaufsicht eine Genehmigung für die Betriebsgründung erteilen muss. Das ist der Fall, wenn Bodenleger am Standort ihres Betriebs Umbauten vornehmen möchten oder bauliche Erweiterungen durchführen wollen. Vor Beginn der Geschäftstätigkeit müssen sie darauf achten, dass sie die Vorschriften des Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzes im Betrieb gewährleisten können. Darüber hinaus kann es sein, dass eine Ausübungsberechtigung der Industrie- und Handelskammer nötig ist. Für die selbstständige handwerkliche Tätigkeit ist auch eine Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe erforderlich.
Hilfestellung bei der Existenzgründung gibt es bei den Beratungsstellen der IHK.

Finanzierung und Preisgestaltung

Es gibt in Deutschland spezielle Zuschüsse und Förderprogramme für Handwerker, die sich selbstständig machen. Der Bund und die Länder vergeben zinsgünstige Darlehen. Zu haben sind KfW Kredite und länderspezifische Geschäftskredite, wobei letztere sich von Bundesland zu Bundesland unterschieden. In Rheinland Pfalz beispielsweise nennt sich das relevante Förderprogramm Mittelstandsförderungsprogramm Gründerkredit ISB, in Nordrhein-Westfalen NRW.BANK Mittelstandskredit.
Bei der Preisgestaltung sollten sich die Bodenleger die Preise bei etablierten Betrieben ansehen. Anfangs empfiehlt es sich, nach jedem Auftrag nach zu kalkulieren, ob sie mit Gewinn oder Verlust arbeiten. Aufzeichnungen sind bei einem wachsenden Bodenlegerbetrieb die Grundlage für die erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Damit es in der Buchhaltung übersichtlich zugeht ist es wichtig, dass die Gründer ein gesondertes Geschäftskonto eröffnen. Darüber sollten sämtliche Ausgaben und Umsätze des Handwerkbetriebs laufen. Hinweise und Empfehlungen zum Firmenkonto gibt es bei geschaeftskonto24. In einem kleinen Betrieb sollte der Steuerberater die Organisation und Abwicklung der Buchhaltung übernehmen. Zwar besteht bis zu einem
– Jahresumsatz von 500.000 Euro oder
– einem Jahresgewinn von 50.000 Euro
keine Buchführungspflicht, doch die Bodenleger müssen regelmäßig eine Einnahmeüberschussrechnung sowie eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Wenn sie nur geringen Umsatz machen und als Kleinunternehmer gelten, sind Bodenlegerbetriebe von der Umsatzsteuer befreit. Das ist bei einem gesamten Jahresumsatz von nicht mehr als 17.500 Euro der Fall.

Notwendige Versicherungen

Bodenleger, die sich selbstständig machen wollen, benötigen für die Existenzgründung zwangsläufig eine Reihe von Versicherungen. Sie müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Versicherungsträger absichern. Bei Einkünften von mehr als 72.600 Euro besteht für selbstständige Bodenleger Beitragspflicht in der Rentenversicherung. Je nach Handwerk kann auch eine gesetzliche Unfallversicherung notwendig werden. Ob der Betrieb des Bodenlegers darunter fällt, lässt sich in der Berufsgenossenschaft nachfragen. Darüber hinaus müssen die Gründer eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Mit anderen, freiwilligen Versicherungen können sie den Betrieb zusätzlich absichern.

Auswahl der Mitarbeiter

Gründer eines Bodenlegerbetriebs sind auf die Hilfe von zuverlässigen und kompetenten Mitarbeitern angewiesen. Für die Personalauswahl können sie Testverfahren verwenden, mit denen sich die Qualität der Bewerber beurteilen lässt.

Wie viel Bodenleger und Bodenlegerinnen verdienen können

Das Gehalt von Bodenleger/innen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Blick auf die Einflussgrößen gibt Aufschluss über die Gehaltsstrukturen dieses Berufs. Wer informiert ist, ist für die Jobwahl, die Wahl des Arbeitgebers und für spätere Gehaltsverhandlungen gut vorbereitet. Auf dieser Seite wollen wir Dich über die Gehälter dieser Berufsgruppe informieren, um Dir den Berufseinstieg zu erleichtern. Die unten genannten Zahlen dienen daher der Orientierung und geben kein Anspruchsrecht.

Gehalt während der Ausbildung

Während der Ausbildung als Bodenleger/in erhalten die angehenden Fachkräfte eine monatliche Ausbildungsvergütung gezahlt. Diese steigt mit den Lehrjahren an. Die Höhe der Ausbildungsvergütung hängt von der Region und einer möglichen Tarifgebundenheit des Betriebes ab. Auch ein Blick auf das Gewerbe ist lohnenswert. Gemäß der Tarifinformationen des Bundes und der Länder liegen folgende tariflichen Regelungen vor:
Baugewerbe alte Bundesländer – ohne Berlin:

  1. Ausbildungsjahr: € 785
  2. Ausbildungsjahr: € 1.135
  3. Ausbildungsjahr: € 1.410

Baugewerbe neue Bundesländer – ohne Berlin:

  1. Ausbildungsjahr: € 705
  2. Ausbildungsjahr: € 910
  3. Ausbildungsjahr: € 1.130

Parkett- und Bodenlegerhandwerk:

  1. Ausbildungsjahr: € 537
  2. Ausbildungsjahr: € 584
  3. Ausbildungsjahr: € 642

Zahlt der Ausbildungsbetrieb nicht nach Tarif, muss er laut Berufsbildungsgesetz zumindest eine angemessene Vergütung zahlen. Tarifliche Regelungen können zur Orientierung dienen. Finanzielle Förderung während der Ausbildung bietet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Informationen dazu können von der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Gehalt nach der Ausbildung

Das Einkommen in der Ausbildung ist natürlich geringer als nach Abschluss der Ausbildung und einem Arbeitsvertrag in der Tasche. Nach Angaben der Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration liegt der tarifliche Bruttolohn bei € 14,26 die Stunde. Laut Statistiken der Bundesagentur für Arbeit beträgt das mittlere Einkommen (Median) für Berufe in der Bodenverlegung (ohne Spezialisierung) mit fachlich ausgerichteten Tätigkeiten € 2.272 brutto im Monat. In Bayern und Nordrhein-Westfalen können Angestellte dieser Berufe zwischen € 2.273 und € 2.675 brutto verdienen. Durch Einflussfaktoren wie die Aus- und Weiterbildung, die Tätigkeit, die Berufserfahrung und die tariflichen Bestimmungen kann das tatsächliche Entgelt jedoch höher oder geringer ausfallen.

Gehalt mit verbesserter Qualifikation

Eine Aufstiegsweiterbildung kann den Weg in eine Führungsposition bereiten. Dies geht meist mit mehr Verantwortung, einem erweiterten Tätigkeitsbereich und einem höheren Gehalt einher. Eine Weiterbildung als Parkettlegermeister/in oder als Techniker/in der Fachrichtung Bautechnik im Bereich Ausbau wären eine Option. Meister/innen können laut Tarifsammlung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration € 19,96 brutto die Stunde verdienen. Techniker hingegen können zwischen € 3.373 und € 3.750 brutto bekommen.
Doch auch ein Studium im Fach Innenarchitektur oder Bauingenieurwesen bereitet gute berufliche und finanzielle Möglichkeiten.

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