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Religionsunterricht in der Grundschule – ein Wissenstest

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Inhaltsverzeichnis

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Wie gut kennen Sie sich in der Religion aus? Machen Sie einen kostenlosen Wissenstest zu unterschiedlichen Jahrgangsstufen. Je nach Bundesland gibt es eigene Regelwerke zur Gestaltung und Ausübung des Religionsunterrichts an Grundschulen. In Hamburg beispielsweise wendet sich ein einheitlicher Religionsunterricht an Schüler aller Glaubensrichtungen, unter evangelischer Verantwortung, da die Mehrzahl der Schüler der evangelischen Kirche angehören. In der 1. und 2. Klasse findet der Religionsunterricht in Hamburg innerhalb des Deutsch- und Sachkundeunterrichtes statt. In Bayern dagegen gibt es beim Religionsunterricht eine strikte Trennung zwischen evangelischen, katholischen und Ethik-Unterricht. Somit werden die Schüler der Klassen, je nach Religionszugehörigkeit, voneinander getrennt.

Religionsunterricht als ordentliches Schulfach

Der Religionsunterricht steht unter staatlicher Aufsicht, wie es im Grundgesetz steht. Die demokratischen Grundsätze müssen eingehalten werden. Die Leistungen der Schüler werden im Unterricht benotet, sodass der Religionsunterricht mit über eine Versetzung entscheidet. Der Religionsunterricht kann, je nach Religionsgemeinschaft, objektiv oder neutral gestaltet sein. Der Unterricht darf aber die Freiheitsentfaltung der Schüler nicht beschränken.

Inhalte des Religionsunterrichts in der Grundschule

Wie eingangs erwähnt hängt es stark vom jeweiligen Bundesland ab, wie der Lehrplan des Religionsunterrichts gestaltet wird. Im Folgenden geben wir einen Überblick zur Einteilung des Religionsunterrichts in den Grundschulen.
Evangelischer Religionsunterricht in der Grundschule
Das bevölkerungsreichste Bundesland NRW teilt den evangelischen Religionsunterricht in die folgenden Bereiche auf:
– Miteinander leben
– Wir leben in Gottes Schöpfung
– Gott begleitet auf dem Lebensweg
– Gott sucht den Menschen, Menschen suchen Gott
– Jesus lebt und verkündet das Gottesreich
– Jesus Christus begegnen
Katholischer Religionsunterricht in der Grundschule
Im katholischen Unterricht wird der Lehrplan in NRW wie folgt gegliedert:- Ich, die anderen, die Welt und Gott
– Religion und Glauben im Leben der Menschen
– Das Wort Gottes und das Heilshandeln Jesu Christi in den biblischen Überlieferungen
– Leben und Glauben in Gemeinde und Kirche
– Maßstäbe christlichen Lebens (Christliche Feiertage)
Islamischer Religionsunterricht
In einigen Bundesländern, wie auch in NRW, wird ein islamischer Religionsunterricht angeboten. In Bayern gibt es aktuell Testprojekte an einigen Schulen. Folgende Gliederung hat der Islamunterricht in NRW:
– Über Allah/Gott – Alles stammt von ihm und zu ihm kehrt alles zurück
– Gemeinschaft aller Menschen als Geschöpfe Allahs/Gottes
– Die Wegweiser – die Gemeinschaft der Propheten und Muhammad, der letzte Gesandte Gottes
– Die heiligen Schriften und der Koran als Wort Gottes
– Religion und Glaube im Leben der Menschen
– Leben in der Welt – Verantwortung wagen
– Vernetzung der Bereiche und Schwerpunkte
Ethikunterricht in der Grundschule
Unter anderem in Hessen und Bayern wird den Schülern anderer Konfessionen ein Ethikunterricht angeboten. Es gibt auch Regionen in Bayern, in denen kein evangelischer Unterricht stattfindet, sondern nur Katholisch und Ethik unterrichtet wird. Grundlange für den Ethikunterricht sind allgemein anerkannte Grundsätze der Sittlichkeit. Die Schüler werden motiviert für das eigene Leben und Handeln Verantwortung zu übernehmen. Folgende Gegensatzsbereich werden in Bayern für das Fach Ethik definiert:
– Menschsein
– Zusammenleben
– Religion und Kultur
– Die moderne Welt

Abmeldung vom Religionsunterricht

Unabhängig von der Konfession der Eltern und der Kinder haben alle Eltern in Deutschland die Möglichkeit ihre Kinder von der Teilnahme am Religionsunterricht freizustellen. Dieses Recht ist sogar im Grundgesetz verankert. Auch Schüler können sich selbst vom Religionsunterricht befreien lassen, allerdings gibt es dazu, je nach Bundesland, unterschiedliche Regelungen. Im NRW muss die Religionsmündigkeit des Schülers erreicht sein (14. Jahre). In Bayern ist die Selbstabmeldung des Schülers erst ab 18. Jahren möglich, oder bei Kichenaustritt, der bereits ab 14 Jahren auch ohne Zustimmung der Eltern möglich ist. Das Land NRW veröffentlichte 2006 Zahlen zur Abmelde-Quote. Danach haben sich ca. 10-12 % der christlichen Schüler vom Religions- und Ethikunterricht befreien lassen. Bei anderen Konfessionen ist der Anteil deutlich höher.

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