Schulrecht für Lehreranwärter: Themen und Tipps
Jeder, der Lehrer werden möchte, muss sich natürlich auch mit dem Schulrecht auskennen. Schulrecht umfasst nicht nur den internen Ablauf …
Beamtenstudiengänge werden an speziell dafür eingerichteten Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung des Bundes und der Länder angeboten. Auch sonst ist das Studium nicht mit einem Studium an einer anderen Fachhochschule oder Universität gleichzusetzen. Die Studierenden müssen sich vorher in einer Einstellungsbehörde bewerben. Erst wenn sie bei der Behörde für ein ausgeschriebenes Studium angenommen wurden, werden sie auch an der FH Bund aufgenommen. Für den gehobenen technischen Dienst ist ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule mit einer technischen Ausrichtung (TU bzw. FH) nötig. Beispielsweise ist ein Bachelor-Abschluss an einer solchen Hochschule ausreichend.
Ein Studium an der Verwaltungsfachhochschule hat weitere Unterschiede zu einer anderen Hochschule:
– Die Studierenden stehen in einem Beamtenverhältnis aus Widerruf
– Sie haben ein Anstellungsvertrag und erhalten somit Anwärterbezüge
– Die Vorlesungen sind in der Regel alle Pflichtveranstaltungen
– Es gibt keine Praxissemester oder Praktika, sondern einen Vorbereitungsdienst
– Es gibt keine Semesterferien, sondern einen Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag
– Nach dem Studium endet das Beamtenverhältnis, bis eine Stelle beim Amt angenommen wird.
Falls Sie sich für ein Studium an einer Verwaltungsfachhochschule interessieren, aber noch nicht ganz sicher sind, sollten Sie sich den Berufstest nicht entgehen lassen.
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