Juristen und Juristinnen befassen sich mit Gesetzen und Rechtsnormen, die das gesellschaftliche Miteinander regeln. Durch rechtliche Beratungen und Ausgestaltungen wirken sie an Rechtsnormen, Rechtsordnungen und Rechtssystemen mit. In juristischen Streitfällen führen sie Klärungen herbei.
Juristen und Juristinnen arbeiten nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung hauptsächlich in der privaten Wirtschaft, z.B. in Rechts- und Personalabteilungen von Unternehmen sowie bei Banken und Versicherungen. Aber auch in der Öffentlichen Verwaltung, etwa bei Ministerien, Ämtern und Behörden, sowie in Rechtsanwaltskanzleien, Notariaten, Patentanwaltskanzleien und in Institutionen der Rechtspflege können sie tätig sein. Nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung haben sie Zugang zur Tätigkeit als Rechtsanwalt bzw. -anwältin, Notar/in, Staatsanwalt bzw. -anwältin oder als Richter/in.
Darüber hinaus sind Juristen und Juristinnen in Unternehmensberatungen, an Universitäten und Fachhochschulen, bei Wirtschaftsverbänden und -prüfungsgesellschaften oder in Arbeitnehmervereinigungen tätig.
Tarifbereich öffentlicher Dienst
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 13, Stufe 3 bis zur Entgeltgruppe 14, Stufe 5, erhalten Beschäftigte bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von € 3.633 bis € 4.782. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe ist von den Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe und der Leistung abhängig.
Tarifbereich Versicherungsgewerbe
Beschäftigte in den oberen Vergütungsgruppen erhalten ein Bruttomonatsentgelt von € 3.491 bis € 4.209.
Studium - Inhalte
Das Studium umfasst z.B. Systematik, Regelungsgehalt, Sinn und Zweck, Struktur und Bedeutung der verschiedenen Rechtsgebiete. Zudem werden die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen, rechtsphilosophischen und europarechtlichen Grundlagen vermittelt. Man lernt außerdem beispielsweise, wie man Vernehmungen durchführt und Streit schlichtet.
Perspektiven
Bereits während des Studiums können angehende Juristen und Juristinnen die Weichen für ihre spätere Karriere stellen. Sie leisten ihre praktische Studienzeit z.B. bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwaltskanzlei, einem Notariat oder einem Wirtschaftsunternehmen ab. Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern sie zudem, indem sie Angebote der Hochschule wahrnehmen, um z.B. Schlüssel- und Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Schlüsselqualifikationen: Die Career Center der Hochschulen bieten den Studierenden die Möglichkeit, aus einem Katalog an überfachlichen Qualifikationen auszuwählen. Angehende Juristen und Juristinnen können z.B. Qualifikationen in den Bereichen "Kommunikations- und Sozialkompetenz" oder "Arbeitsorganisation" erwerben.
Zusatzqualifikationen: Zur Schärfung des Kompetenzprofils benötigen Juristen und Juristinnen i.d.R. Zusatzqualifikationen, beispielsweise aus dem Bereich Rechtsinformatik. Fachbezogene Angebote finden sich u.a. auf den entsprechenden Hochschulseiten bzw. den Seiten ihrer Career Center.
