Studium

Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. Des Weiteren können in Deutschland auch Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung zum Hochschulstudium zu einigen Studiengängen zugelassen werden, wenn sie beruflich qualifiziert sind und die Mittlere Reife vorweisen; ferner sind je nach Bildungseinrichtung und Studiengang besondere Prüfungen und ein Probestudium erforderlich.[2]

Bei einigen Studienfächern bestehen Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel ein Numerus clausus, der sich aus dem Abiturnotendurchschnitt ergibt. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden der Gerechtigkeit wegen die Studienplätze über die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen. Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.

Bei der Zulassung zum Studium berät unter anderem die Studienberatung der jeweiligen Hochschulen. Seit einiger Zeit besteht die Tendenz, dass immer mehr Hochschulen im Rahmen ihrer Studienberatung Studienwahltests anbieten. Außerdem wird immer häufiger das Ablegen eines Studierfähigkeitstests verlangt; letzteres vor allem von seiten privater Hochschulen.

Ein Studium besteht unter anderem aus dem Besuch von Vorlesungen, Seminaren, Praktika, Tutorien und aus dem Selbststudium. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch Klausuren oder mündliche Prüfungen abgefragt. In der Regel schließt eine wissenschaftliche Examensarbeit das Studium ab.

Die Zuständigkeit der Hochschulen ist von Staat zu Staat unterschiedlich. So liegt sie in Deutschland auf Länderebene, in der Schweiz liegt die Zuständigkeit mit Ausnahme der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen auf kantonaler Ebene, in Österreich liegt die ganze Bildung in der Zuständigkeit des Bundes. Für das Studium wird je nach Staat eine Studiengebühr erhoben.

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