Bankkaufmann

Bankkaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Kreditgewerbe angeboten.Es besteht zudem die Möglichkeit, je nach Bundesland an Sparkassenakademien eine Ausbildung als Sparkassen-Vertriebskaufmann/-frau oder Sparkassenkaufmann/-frau zu absolvieren.

Aufgaben
Bankkaufleute beraten ihre Kunden in allen Fragen rund ums Geld. Sie eröffnen Bankkonten, informieren über Kontoführung und Online-Banking und bearbeiten Kundenaufträge im Auslandszahlungsverkehr. Außerdem weisen sie auf die verschiedenen Möglichkeiten der Geld- und Kapitalanlage hin, z.B. auf Sparbriefe oder Aktien. Bankkaufleute bearbeiten Privat- und Firmenkredite, wobei sie die Kreditwürdigkeit der Kunden beurteilen und überprüfen. Sie schließen Bausparverträge, Lebensversicherungen und andere Verträge ab und erledigen Aufträge zur Ein- oder Auszahlung von Bargeld. Im internen Bereich eines Kreditinstitutes planen und steuern sie Arbeitsabläufe. Darüber hinaus führen sie Kontrollen im Rechnungswesen durch und überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und innerbetrieblicher Richtlinien. Auch Tätigkeiten im Personalwesen können in ihren Aufgabenbereich fallen.

Gehalt
Bruttogehalt nach Ausbildung: € 2.155 bis € 2.695 im Monat.
1. Ausbildungsjahr: € 689 bis € 753
2. Ausbildungsjahr: € 739 bis € 802
3. Ausbildungsjahr: € 796 bis € 868

Zugang und Bewerbung
Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Bankkaufleute mit Hochschulreife ein.